Normvalenzen

Normvalenzen
Nọrmvalenzen,
 
Farbmetrik: 1931 durch die Internationale Beleuchtungskommission (CIE) festgelegte virtuelle Primärvalenzen X, Y, Z, für die Farbmessung. Die darauf bezogenen Mischungsbeiträge sind die Normfarbwerte X, Y, Z. Die Normvalenzen sind so gewählt, dass bei der Darstellung einer beliebigen Farbvalenz durch additive Farbmischung alle drei Normfarbwerte nie negativ werden; ihre Farbwerteinheiten sind so festgelegt, dass das energiegleiche Spektrum (gleiche Strahlungsleistung in jedem gleich breiten Wellenlängenband Δλ) drei gleich große Normfarbwerte liefert (X = Y = Z). Die Normfarbwerte für einen Farbreiz mit der Farbreizfunktion ϕ (λ) lassen sich mithilfe der Normspektralwertfunktionen x̄ (λ), ȳ (λ), z̄ (λ) berechnen:
 
entsprechend für Y und Z. Über die Konstante k kann zweckmäßig verfügt werden. Statt der Normfarbwerte werden oft die Normfarbwertanteile x und y zusammen mit dem Hellbezugswert A = Y angegeben, wobei
 
Bei der grafischen Darstellung der Farbart in der Farbtafel dienen x und y als rechtwinklige Koordinaten der Farbörter. In seiner ursprünglichen Form (CIE, 1931) gilt dieses Normvalenzsystem für ein Beobachtungsfeld von 2º. 1964 wurde ein zusätzliches Großfeld-Normvalenzsystem vereinbart, das sich auf den farbmetrischen Großfeldbeobachter (10º Gesichtsfeld) bezieht.

Universal-Lexikon. 2012.

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